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Paarberaterin &
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Noch Fragen offen? Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bequem von zu Hause aus per Banküberweisung begleichen können. Das Zahlungsziel beträgt hierfür zwei Wochen.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich in einer reinen Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für meine Beratung und Therapie im Regelfall nicht tragen.
Dies bringt für Sie jedoch entscheidende Vorteile mit sich:
• Keine Wartezeiten: Sie erhalten zeitnah Unterstützung, oft genau dann, wenn der Veränderungswunsch oder Leidensdruck am größten ist.
• Absolute Diskretion: Da ich keine Diagnoseberichte an die Krankenkassen übermitteln muss, bleiben Ihre Daten vollkommen privat. Dies kann beispielsweise bei einem geplanten Wechsel in eine private Versicherung oder bei Verbeamtungen von Bedeutung sein.
• Freiheit in der Methodik: Wir sind nicht an die engen Vorgaben der Kassen gebunden, sondern können genau die Methoden und Zeitintervalle wählen, die für Ihre individuelle Geschichte und Ihre Beziehung am sinnvollsten sind.
Hinweis für Privatversicherte oder Zusatzversicherte: Je nach Ihrem Tarif ist eine (anteilige) Übernahme der Kosten für Heilpraktikerleistungen möglich. Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Versicherung.
Ja, in vielen Fällen ist das möglich, wobei das Finanzamt zwischen Psychotherapie und Coaching unterscheidet:
• Psychotherapie: Wenn die Therapie zur Heilung oder Linderung einer psychischen Belastung dient, können Sie die Honorare als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten einen gewissen Prozentsatz Ihres Einkommens (die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze) überschreiten.
• Coaching: Wenn das Coaching einen klaren Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit hat – etwa um Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, Konflikte im Job zu lösen oder Führungskompetenzen zu stärken –, können die Kosten oft als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) voll abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass ich keine steuerliche Beratung leisten darf. Ich empfehle Ihnen, die Details mit Ihrem Steuerberater zu klären oder beim Finanzamt nachzufragen.
Ja! Alle Aussagen die in der Therapie getätigt und Daten die gesammelt werden, werden streng vertraulich behandelt. Zudem müssen Patientenakten 10 Jahre lang gesichert gespeichert werden. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Behandlungsvertrag.
Da jeder Mensch eine ganz eigene Lebensgeschichte mitbringt und die Themen in einer Therapie oder Beratung sehr individuell sind, lässt sich die Anzahl der Sitzungen nicht pauschal festlegen.
Mein Ziel ist es, Sie so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu begleiten. Manche Klienten verspüren bereits nach 2 bis 5 Sitzungen eine deutliche Entlastung und neue Klarheit. Bei tief sitzenden Prägungen oder komplexeren Beziehungsdynamiken kann eine längerfristige Begleitung sinnvoll sein, um nachhaltige Veränderungen zu festigen.
Wir reflektieren in regelmäßigen Abständen gemeinsam Ihren Fortschritt, sodass Sie jederzeit selbst entscheiden können, wie lange der gemeinsame Weg für Sie stimmig ist. Ihr persönliches Tempo und Ihr individuelles Wohlbefinden geben hierbei den Takt vor.
In meiner Praxis begleite ich Menschen ab einem Alter von 16 Jahren.
Das junge Erwachsenenalter ist eine Zeit intensiver Umbrüche und Identitätsfindung. Ich unterstütze junge Menschen gerne dabei, ihre eigenen Prägungen frühzeitig zu verstehen und ein gesundes Fundament für ihre zukünftigen Beziehungen und ihre Selbstakzeptanz zu bauen.
Wichtiger Hinweis: Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist für den Beginn der Therapie rechtlich die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sofern das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, gilt dies rechtlich für die Einwilligung beider Erziehungsberechtigten. Mir ist bewusst, dass dies in manchen Familiensituationen eine organisatorische Herausforderung sein kann. Dennoch dient diese Regelung dem Schutz des Jugendlichen und stellt sicher, dass die Therapie auf einem stabilen, gemeinsamen Fundament beginnt.
Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehaben, reicht dessen Unterschrift (mit entsprechendem Nachweis) natürlich aus. Sprechen Sie mich im Zweifelsfall gerne im Vorfeld darauf an, damit wir die Formalitäten unkompliziert klären können.
Aus Erfahrung zeigt sich, dass gerade zu Beginn ein geschützter Raum mit ausreichend Zeit wichtig ist, um Ihr Anliegen wirklich greifen zu können. Daher starte ich gerne direkt mit einer 90-minütigen Erstsitzung für Paare, sowie einer 60-minütigen Erstsitzung für Einzelpersonen. Das gibt uns die nötige Tiefe für einen fundierten Einstieg. Sollten Sie vorab noch eine dringende Frage haben oder unsicher sein, können wir gerne ein kurzes, etwa 10-minütiges Telefonat vereinbaren, um einen ersten Eindruck zu gewinnen.
Grundsätzlich sind Ihre vierbeinigen Begleiter in meiner Praxis herzlich willkommen, da Tiere oft eine sehr beruhigende Wirkung auf unsere Emotionen haben. Ich bitte Sie jedoch, die Mitnahme Ihres Hundes vorab kurz mit mir abzustimmen.
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